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Was müssen wir als Maschinenhersteller bei der Lieferung von Zubehör anderer Hersteller beachten, welches eigenständige Maschinen sind?

Anforderungen ergeben sich in diesem Fall aus dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Sie treten hier als Bereitsteller am Markt und Händler im Sinne dieses Gesetzes auf. Entsprechend § 3 Abs (1) ProdSG dürfen Sie Maschinen nur am Markt bereitstellen, wenn diese den Anforderungen der 9. PRodSGV i. V. m. mit Maschinenrichtlinie 2007/42/EG genügen. Wie Sie dies erfüllen können, ist im Gesetz leider n ...

Stand: 28.11.2012

Dialog: 17444