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Bekommt ein Arbeitnehmer aus einem EU-Mitgliedstaat mit Arbeitsvertrag aber ohne Führerschein eine Fahrerkarte zum Rangieren von LKW auf einem eingefriedeten Betriebsgelände mit Zugangskontrolle?

Grundsätzlich gilt für den Erwerb der Fahrerkarte folgendes: Der Erwerb der Fahrerkarte ist nur möglich, wenn der Antragsteller im Besitz einer Führerscheinkarte oder einer Fahrerlaubnis eines Mitgliedstaates der EU oder eines anderen Vertragsstaates ist.In Bezug auf den Geltungsbereich der Lenk- und Ruhezeiten auf Betriebs- bzw. Werkgeländen ist folgendes zu beachten: Die Sozialvorschriften im St ...

Stand: 08.07.2019

Dialog: 42771