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Gemäß Artikel 3 Ziffer 6 der REACH-Verordnung ist ein Monomer „ein Stoff, der unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktion imstande ist, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen“. Diese Definition trifft auf einen Initiator in aller Regel nicht zu. Gestützt wird diese Ansicht durch die Aus ...
Stand: 06.09.2011
Dialog: 14447
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist zunächst einmal die Definition eines (nicht isolierten) Zwischenproduktes relevant. Zwischenprodukte sind in Artikel 3 Ziffer 15 wie folgt definiert: „Zwischenprodukt: Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt)“. Weitere Konk ...
Stand: 03.01.2011
Dialog: 12717
Vorbemerkung: Bezüglich REACH ist es zunächst wichtig zu überprüfen, ob es sich bei dem beschriebenen Stoff tatsächlich um ein sog. „Transportiertes isoliertes Zwischenprodukt“ handelt: Ein “Zwischenprodukt” ist nach Art. 3 Abs. 15 REACH ein „(…) Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden ( ...
Stand: 02.08.2010
Dialog: 11597
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) zu a) REACH sieht im Vergleich zu „normalen“ Stoffen nur für Zwischenprodukte (Art. 3 Ziffer 15) Erleichterungen bei der Registrierung vor (Art. 17 und 18). Ein Zwischenprodukt ist dabei ein „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung he ...
Stand: 17.02.2010
Dialog: 9430
In Art. 3 Ziffer 15 der REACh-Verordnung ist ein Zwischenprodukt definiert als „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt)“. Bereits nach dieser Definition kann es sich nur dann um ein Zwischenprodukt handeln, wenn dieses chemisch weiterverarbeitet und in ei ...
Stand: 26.01.2010
Dialog: 10121
Es ist zwischen nicht-isolierten Zwischenprodukten und isolierten Zwischenprodukten (standortinterne und transportierte) und Zwischenprodukten, die nicht den Bedingungen für standortinterne und transportierte Zwischenprodukte entsprechen (z. B. Zwischenprodukte, die unkontrolliert in den Handel abgegeben werden), zu unterscheiden. Nicht-isolierte Zwischenprodukte sind von REACH ausgenommen (Art. 2 ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5215
Grundsätzlich sind die von Ihnen beschriebenen Stoffe registrierungspflichtig, wenn sie von Ihnen (aus dem EU-Ausland!) importiert und in Mengen von > 1 t/a in Verkehr gebracht werden. Dabei wird jede chemische Substanz einzeln betrachtet. Dass Zwischenprodukte im Zuge der Weiterverarbeitung u. U. vollständig chemisch umgesetzt werden und als solche danach nicht mehr existieren, liegt in der Natur ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5485
Bei einem isolierten Zwischenprodukt (Definition siehe Artikel 3 Nr. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)), das aus dem EU-Ausland importiert wird, handelt es sich um ein transportiertes isoliertes Zwischenprodukt nach Art. 18 der REACH-VO. Auch transportierte isolierte Zwischenprodukte müssen ab einer Menge von 1 t/a registriert werden. Allerdings sind die Registrierungsunterla ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5714
Zu der Beantwortung Ihrer Frage ist eine Betrachtung der Begriffe Stoff, Zwischenprodukt und Abfall notwendig: Ein Stoff ist nach Artikel 3 Nr. 1 der REACH-Verordnung wie folgt definiert: „ ... chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren ...“ Die Definition des Begriffes Zwischenprodukt finden Sie in Artikel 3 Nr. 15 von REACH. Zusamm ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5683
Nicht isolierte Zwischenprodukte (engl. non-isolated intermediate) sind nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c von allen Verpflichtungen nach REACH ausgenommen, daher auch von der Registrierung. Gemäß Art. 3 Abs. 15 ist ein Zwischenprodukt definiert als „(…) Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 7908
Durch die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene REACH Verordnung 1907/2006 sind die in der EU hergestellten und importierten chemischen Stoffe ab jährlich einer Tonne pro Hersteller oder Importeur der Registrierungspflicht nach Artikel 5 und den damit verbundenen mengenabhängigen Datenanforderungen nach Artikel 12 unterworfen. Ein “Zwischenprodukt” ist nach Art. 3 Abs. 15 REACH ein „(…) Stoff, der fü ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6122
Es ist korrekt, dass die Erleichterungen für transportierte isolierte Zwischenprodukte auch für den Import solcher Produkte gelten, sofern die in Art. 18 Abs. 4 genannten Bedingungen eingehalten werden (s.u.). Die Befreiung von der Registrierungspflicht und andere Erleichterungen für Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln bzw. in Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden, gelten streng gen ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 6123
(1) Kann die Substanz A als isoliertes Zwischenprodukt angesehen (und registriert) werden und auf welcher Grundlage? Aus unserer Sicht: ja, die Registrierung erfolgt nach Artikel 18 Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte. (2) (Wie) ändert sich die Sachlage, wenn Firma X die Substanz A nicht importiert, sondern selbst innerhalb der EU herstellt? Aus unserer Sicht entsteht dadurch ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6302
Polymerisationshilfsmittel sind als separate Stoffe zu betrachten soweit sie separat in der EU produziert oder importiert und anschließend für die Polymerherstellung verwendet werden. Werden sie als Bestandteil eines Polymers importiert, so sind die Polymerregelungen zu beachten. Sind diese Hilfsmittel im Polymer chemisch eingebunden, so sind sie als „andere Stoffe“ im Sinne des Art. 6 Abs. 2 zu r ...
Stand: 01.11.2007
Dialog: 6093
Ja, in Artikel 3 Nr. 15b wird bereits deutlich, dass auch standortintern isolierte Zwischenprodukte von Dritten weiterverarbeitet werden können "(...) von einer oder mehreren Rechtspersonen betriebener Standort (...)". Aus Artikel 18 Abs. 4 wird dies noch deutlicher, da hiernach der Umfang der Unterlagen im Registrierungsdossier davon abhängt, dass der Hersteller oder Importeur des transportierten ...
Stand: 24.01.2007
Dialog: 5044
Nebenprodukte die in einem registrierungspflichtigen Stoff enthalten sind, sind nicht registrierungspflichtig, sondern als Verunreinigung bei der Registrierung mit zu berücksichtigen. Werden die Nebenprodukte aufgearbeitet und vermarktet, sind diese registrierungspflichtig. Die Essigsäure ist daher registrierpflichtig auch als Bestandteil des Gemisches des Anhydrids mit der Essigsäure. Das Essigsä ...
Stand: 04.01.2007
Dialog: 4911