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In Art. 6 Absätze 2 und 3 ist die Registrierung von Monomeren in Polymeren geregelt. Monomere, die bisher noch nicht registriert wurden, sind erst dann zu registrieren, wenn sie in einem Anteil größer 2 % in dem Polymer gebunden sind und die Gesamtmenge des Monomers 1 Tonne/Jahr überschreitet. Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein, damit das Monomer registriert werden muss. Wenn der Anteil eine ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5157
Monomere in importierten Polymeren, die mit anderen Stoffen zu Zubereitungen (Dispersionen) verarbeitet wurden, müssen unabhängig davon, ob sie schon in der EU registriert wurden, vom Importeur registriert werden, sofern das Polymer zu mindestens 2 Massenprozent aus diesem Monomer besteht und die Gesamtmenge mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt. Gleiches gilt für die eingesetzten Additive. Eine Reg ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5287
Triethylenglycol-mono-n-butylether ist kein Polymer, sondern ein definierter chemischer Stoff und somit registrierungspflichtig. Das Reaktionsprodukt der Veresterung einer Fettsäure ergibt ebenfalls einen registrierungspflichtigen Stoff. Die REACH-Definition (Artikel 3 Ziffer 5) eines Polymers beruht im Grunde darauf, dass eine Vielzahl von Monomereinheiten langkettige Moleküle bilden, die eine Mo ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5436
Monomere sind Stoffe und müssen gemäß Artikel 6 unter REACH registriert werden. Für die großvolumigen Monomere wie Styrol, Butadien, Ethylen, Vinylacetat, Butylacrylat wird es mit Sicherheit ein Konsortium von Herstellern und Importeuren geben, die den jeweiligen Stoff gemeinsam registrieren. Nur für "neue Monomere", die noch nicht von anderen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurden, g ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5398
Regranulate sind Zubereitungen im Sinne von REACH. Es handelt sich nicht um Abfall, da diese dem Stoffkreislauf nicht entzogen werden und weiterhin Verwendung finden sollen. Der Polymeranteil des PVC-Regranulates wäre, sofern der Monomeranteil unter 2 Massenprozent liegt, von der Registrierungspflicht ausgenommen. Dann sind lediglich die Informationspflichten gegenüber den nachgeschalteten Akteure ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5713
Nach derzeitigem Stand ist Glucose, wie im Anhang IV der REACH-Verordnung spezifisch charakterisiert, von der Registrierung ausgenommen. Polymere sind nur dann zu registrieren, wenn diese zu mindestens 2 Massenprozent aus dem Monomeren bestehen und die Gesamtmenge von 1 Tonne pro Jahr erreicht wird. Die Ausnahme im Anhang IV bezieht sich lediglich auf Glucose (EINECS-Nr. 200-075-1; CAS-Nr. 50-99-7 ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5676
Die Komponenten zur Herstellung der Schlichte für Ihre eigene Anwendung müssen registriert werden ab 1 Tonne pro Jahr (Artikel 1). Als Importeur müssen Sie die Registrierung selbst vornehmen. Der Aufwand dafür wird um so höher, je weniger Hilfe Sie bekommen können. Daher hier ein Vorschlag zur Vorgehensweise: Erster Schritt: Die Vorregistrierung sollte so schnell wie möglich vorgenommen werden. Da ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5718
Im Zeitraum vom Mai 2007 bis zum Juni 2008 stattgefundene Abstimmungen auf der EU-Ebene haben – nach Mitteilung des nationalen REACH-Helpdesk Deutschlands – ergeben, dass carboxylierte Zellulose nicht registriert werden muss.Es ist vorgesehen, diesen Abstimmungen derart Rechnung zu tragen, dass im REACH Leitfaden Guidance for monomers and polymers [englische Version (pdf-Datei, 410 kB)] und in der ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5880
1) Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar (Artikel 39 ff der GHS-VO): Mit welchem Tool muss die Meldung erfolgen, REACH-IT oder IUCLID 5? Nach CLP Art. 40 Abs. 1 muss man für die Erstellung der in a. bis f. genannten Informationen das in REACH Art. 111 bestimmte Format zu nutzen, d.h. IUCLID5. Nach Eingabe der Daten in ein Stoffdossier ist in IUCLID 5 ein Notifizierungsdossier zu erzeugen und ans ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 8908
Die REACH-VO sieht vor, dass die Hersteller und Importeure von Standardmonomeren (wie z.B. von Styrol, Acrylnitril, Butadien, Acrylaten etc.) diese Stoffe registrieren lassen und auch alle notwendigen Stoffprüfungen (physikalisch/chemische, toxikologische und ökotoxikologische Daten) der Behörde vorlegen. In den Registrierungsunterlagen sind auch die identifizierte Anwendungen (identified uses) di ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5951
Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006, s.u.).Zu 1): Nach Art. 2 Abs. 7 Buchstabe b sind die unter Anhang V fallenden Stoffe von der Registrierung ausgenommen. In Anhang V werden unter Punkt 10 bestimmte Stoffe, unter anderem auch Koks, von der Registrierung ausgenommen, soweit sie ni ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6080
In den Leitlinien für Monomere und Polymere [Guidance for monomers and polymers (pdf-Datei, 410 kB), entstanden aus dem RIP 3.1] werden einige Definitionen detaillierter beschrieben und anhand von Beispielen erläutert. Dabei wird in der Tat nur am Rande (unter Punkt 2.3) auf Ihre Fragestellung eingegangen. Unseres Erachtens sind aber bei der Herstellung eines Polymers aus einem Polymer und einem a ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6035
Es ist richtig, dass Stoffe, die ausschließlich als Lebensmittelzusatzstoffe im Anwendungsbereich der Richtlinie 89/107/EWG verwendet werden, einer Registrierung nach der REACH-Verordnung nicht bedürfen (Artikel 2 Absatz 5 der REACH-Verordnung). Lebensmittelzusatzstoffe werden über ihre E-Nummern beschrieben. Es ist ferner richtig, dass Polymere selbst nicht registriert werden müssen. Vielmehr sin ...
Stand: 14.09.2009
Dialog: 9029
Polymere sind nicht zu registrieren bzw. vorzuregistrieren. Daher ist auch die Einstufung bzw. Kennzeichnung mit N R50/53 des Polymers für die Registrierpflicht nicht von Relevanz. Durch die ab 1. Juni 2007 in Kraft getretene REACH Verordnung 1907/2006 sind die in der EU hergestellten und importierten chemischen Stoffe ab jährlich einer Tonne pro Hersteller oder Importeur der Registrierungspflicht ...
Stand: 11.09.2009
Dialog: 6292
According to article 6 paragraph 3 each producer or importer of a polymer has to submit a registration to the European Chemical Agency (EChA) for the monomer substances or substances the polymer is consisting of. This registration has to be done, if the monomer substances are not yet registered by another actor up the supply chain, e.g. the producer of the monomer substances, the bound monomers co ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6571
Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d die aus Rückgewinnungsverfahren hervorgegangenen Stoffe, wenn sie mi ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6975