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Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 13 von 13 Treffern

Ist es weiterhin richtig, dass ein Initiator wie er in der GD on Polymers im Beispiel 2 und 4 beschrieben ist, als "other reactant" die Ausnahmebestimmungen für Zwischenprodukte in Anspruch nehmen kann, wenn die Voraussetzungen gemäß Art. 17 und 18 vorliegen?

Gemäß Artikel 3 Ziffer 6 der REACH-Verordnung ist ein Monomer „ein Stoff, der unter den Bedingungen der für den jeweiligen Prozess verwendeten relevanten polymerbildenden Reaktion imstande ist, kovalente Bindungen mit einer Sequenz weiterer ähnlicher oder unähnlicher Moleküle einzugehen“. Diese Definition trifft auf einen Initiator in aller Regel nicht zu. Gestützt wird diese Ansicht durch die Aus ...

Stand: 06.09.2011

Dialog: 14447

Fragen zur Herstellung von Kalkmilch aus gebrannten Kalk

Zur Beantwortung Ihrer Frage ist zunächst einmal die Definition eines (nicht isolierten) Zwischenproduktes relevant. Zwischenprodukte sind in Artikel 3 Ziffer 15 wie folgt definiert: „Zwischenprodukt: Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt)“. Weitere Konk ...

Stand: 03.01.2011

Dialog: 12717

Fragen zu den Transportbedingungen bei einem Zwischenprodukt.

Vorbemerkung: Bezüglich REACH ist es zunächst wichtig zu überprüfen, ob es sich bei dem beschriebenen Stoff tatsächlich um ein sog. „Transportiertes isoliertes Zwischenprodukt“ handelt: Ein “Zwischenprodukt” ist nach Art. 3 Abs. 15 REACH ein „(…) Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden ( ...

Stand: 02.08.2010

Dialog: 11597

Können im beschriebenen Fall Registrierungs-Erleichterungen in Anspruch genommen werden und reicht es im Registrierungsdossier den Verwendungszweck "Solvent" anzugeben?

(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) zu a) REACH sieht im Vergleich zu „normalen“ Stoffen nur für Zwischenprodukte (Art. 3 Ziffer 15) Erleichterungen bei der Registrierung vor (Art. 17 und 18). Ein Zwischenprodukt ist dabei ein „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung he ...

Stand: 17.02.2010

Dialog: 9430

Kann ein transportiertes isoliertes Zwischenprodukt nach § 18 ohne weitere chemische Umwandlung als solches verwendet werden?

In Art. 3 Ziffer 15 der REACh-Verordnung ist ein Zwischenprodukt definiert als „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt)“. Bereits nach dieser Definition kann es sich nur dann um ein Zwischenprodukt handeln, wenn dieses chemisch weiterverarbeitet und in ei ...

Stand: 26.01.2010

Dialog: 10121

Gibt es für Zwischenprodukte bestimmte Mindestanforderungen bezüglich vorzuweisender Daten?

Es ist zwischen nicht-isolierten Zwischenprodukten und isolierten Zwischenprodukten (standortinterne und transportierte) und Zwischenprodukten, die nicht den Bedingungen für standortinterne und transportierte Zwischenprodukte entsprechen (z. B. Zwischenprodukte, die unkontrolliert in den Handel abgegeben werden), zu unterscheiden. Nicht-isolierte Zwischenprodukte sind von REACH ausgenommen (Art. 2 ...

Stand: 18.12.2009

Dialog: 5215

Welche Erleichterungen gibt es für importierte Stoffe, die in geschlossenen Systemen weiterverarbeitet werden?

Grundsätzlich sind die von Ihnen beschriebenen Stoffe registrierungspflichtig, wenn sie von Ihnen (aus dem EU-Ausland!) importiert und in Mengen von > 1 t/a in Verkehr gebracht werden. Dabei wird jede chemische Substanz einzeln betrachtet. Dass Zwischenprodukte im Zuge der Weiterverarbeitung u. U. vollständig chemisch umgesetzt werden und als solche danach nicht mehr existieren, liegt in der Natur ...

Stand: 24.09.2009

Dialog: 5485

Können `strictly controlled conditions` auch für importierte Intermediates gelten?

Bei einem isolierten Zwischenprodukt (Definition siehe Artikel 3 Nr. 15 der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung)), das aus dem EU-Ausland importiert wird, handelt es sich um ein transportiertes isoliertes Zwischenprodukt nach Art. 18 der REACH-VO. Auch transportierte isolierte Zwischenprodukte müssen ab einer Menge von 1 t/a registriert werden. Allerdings sind die Registrierungsunterla ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5714

Ist die Verwertung von silberhaltigen Stanzabfällen von REACH betroffen? Sind die Metalllösungen und das Silber(-chlorid) Zwischenprodukte?

Zu der Beantwortung Ihrer Frage ist eine Betrachtung der Begriffe Stoff, Zwischenprodukt und Abfall notwendig: Ein Stoff ist nach Artikel 3 Nr. 1 der REACH-Verordnung wie folgt definiert: „ ... chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren ...“ Die Definition des Begriffes Zwischenprodukt finden Sie in Artikel 3 Nr. 15 von REACH. Zusamm ...

Stand: 22.09.2009

Dialog: 5683

Ist das Chrom im beschriebenen Fall ein "nicht-isoliertes Zwischenprodukt"?

Nicht isolierte Zwischenprodukte (engl. non-isolated intermediate) sind nach Art. 2 Abs. 1 Buchst. c von allen Verpflichtungen nach REACH ausgenommen, daher auch von der Registrierung. Gemäß Art. 3 Abs. 15 ist ein Zwischenprodukt definiert als „(…) Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden ...

Stand: 14.09.2009

Dialog: 7908

Warum reicht es bei transportierten isolierten Zwischenprodukten nicht, nur die physikalischen-chemischen Grunddaten nach Artikel 18 zur Registrierung einzureichen?

Durch die am 1. Juni 2007 in Kraft getretene REACH Verordnung 1907/2006 sind die in der EU hergestellten und importierten chemischen Stoffe ab jährlich einer Tonne pro Hersteller oder Importeur der Registrierungspflicht nach Artikel 5 und den damit verbundenen mengenabhängigen Datenanforderungen nach Artikel 12 unterworfen. Ein “Zwischenprodukt” ist nach Art. 3 Abs. 15 REACH ein „(…) Stoff, der fü ...

Stand: 14.09.2009

Dialog: 6122

Kann man dann die Erleichterungen transportierter isolierter Zwischenprodukte auch beim Export aus der EU in Anspruch nehmen?

Es ist korrekt, dass die Erleichterungen für transportierte isolierte Zwischenprodukte auch für den Import solcher Produkte gelten, sofern die in Art. 18 Abs. 4 genannten Bedingungen eingehalten werden (s.u.). Die Befreiung von der Registrierungspflicht und andere Erleichterungen für Stoffe, die in Human- oder Tierarzneimitteln bzw. in Lebens- oder Futtermitteln verwendet werden, gelten streng gen ...

Stand: 14.09.2009

Dialog: 6123

Fragen zu Zwischenprodukten

(1) Kann die Substanz A als isoliertes Zwischenprodukt angesehen (und registriert) werden und auf welcher Grundlage? Aus unserer Sicht: ja, die Registrierung erfolgt nach Artikel 18 Registrierung transportierter isolierter Zwischenprodukte. (2) (Wie) ändert sich die Sachlage, wenn Firma X die Substanz A nicht importiert, sondern selbst innerhalb der EU herstellt? Aus unserer Sicht entsteht dadurch ...

Stand: 11.09.2009

Dialog: 6302