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Darf oder muss der Betriebsarzt nach erfolgter Vorsorge Folgeimpftermine auf der Vorsorgebescheinigung aufführen und so dem Arbeitgeber zukommen lassen?

fehlenden Immunschutzes einen Tätigkeitswechsel für angezeigt, bedarf diese Mitteilung an den Arbeitgeber der Einwilligung des oder der Beschäftigten (vgl. auch AMR 6.4)." (Hervorh. durch KomNet)Fazit:Der Arzt oder die Ärztin informiert den oder die Beschäftigte/n über Termine für Folgeimpfungen. Sie sind kein Bestandteil der Vorsorgebescheinigung und dürfen ohne Zustimmung der oder des Beschäftigten ...

Stand: 03.12.2020

Dialog: 43066