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Innerhalb welcher Frist müssen wir Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern eine erneute Angebotsvorsorge anbieten?

, weiter regelmäßig Angebotsvorsorge anzubieten."Nähere Erläuterungen für den Begriff "regelmäßig" finden sich unter dem Punkt 3 der AMR Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/ das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge". Hier ist u. a. folgendes nachzulesen:"(1) Die erste Vorsorge muss innerhalb von drei Monaten vor Aufnahme der Tätigkeit veranlasst oder angeboten werden.(2) Die zweite Vorsorge mussa ...

Stand: 10.09.2019

Dialog: 42835