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Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung nach Arbeitszeitgesetz vom juristischen Aspekt her eine Angebotsvorsorge, eine Tauglichkeitsuntersuchung oder eine Wunschvorsorge?

selbstredend ausschlagen oder eben um Wunschvorsorge. Es handelt sich nicht um Pflichtvorsorge, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Arbeitgeber nach § 4 (2) ArbMedVV eine Tätigkeit nur ausüben lassen darf, wenn der oder die Beschäftigte an der Pflichtvorsorge teilgenommen hat.Eine Pflichtvorsorge im Bereich der Nacht- und Schichtarbeit existiert weder nach Maßgabe des Anhangs der ArbMedVV noch ...

Stand: 25.01.2024

Dialog: 43287

Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 40 Jahren vorsieht. Diese AMR gibt dazu die näheren Erläuterungen." ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

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