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Muss jede durchgeführte Vorsorgeuntersuchung bei den Beschäftigten in der Vorsorgerkartei dokumentiert sein?

des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene bei der Arbeit eine Aufbewahrungsfrist von mindestens 40 Jahren vorsieht. Diese AMR gibt dazu die näheren Erläuterungen." ...

Stand: 08.09.2020

Dialog: 43279

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