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Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

kann auch mündlich erfolgen.Im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wird bzgl. der Bekanntgabe der Schwangerschaft ausgeführt:"Sie sollten Ihrem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft möglichst früh mitteilen. Im Übrigen müssen Sie grundsätzlich nichts weiter veranlassen. Ihr Arbeitgeber ist zur Einhaltung der Mutterschutzvorgaben und nach Ihrer Mitteilung ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989