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Reicht es aus, die Schwangerschaft mündlich bekannt zu geben?

, der schwangeren Arbeitnehmerin ein Gespräch über die weitere Anpassung von Arbeitsbedingungen anzubieten (§ 10 Abs. 2 MuSchG).Falls die Arbeitsplatzbeurteilung ergeben hat, dass die Sicherheit oder Gesundheit der werdenden Mutter oder des ungeborenen Kindes gefährdet ist, muss der Arbeitgeber geeignete Schutzmaßnahmen in folgender Rangfolge veranlassen:1. Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf ...

Stand: 24.05.2019

Dialog: 25989