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Inwieweit müssen jugendliche Auszubildende bei Tätigkeiten an laufenden Maschinen bzw. bei Rüstvorgängen beaufsichtigt werden?

Arbeiten zur Erreichung des Ausbildungszieles erforderlich sind und dann der Schutz durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist, muss der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Dabei soll er sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt/der Betriebsärztin beraten und unterstützen lassen.Auf die nicht abschließende Aufzählung ...

Stand: 09.07.2023

Dialog: 15275