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Welche Arbeitsschutzmaßnahmen müssen für Kinder und Jugendliche bei Handwerksarbeiten (Umgang mit elektr. Beriebsmittel) in einem Sommerlager beachtet werden?

der Betreuer vor Ort zu sehen. Dabei ist der Betreuer verpflichtet, selbst keine Gefahrenquellen zu schaffen sowie erkannte Gefahrenquellen zu unterbinden, wo ihm dies selbst auf einfache Art und Weise möglich ist. Von Gefahrenquellen, auf deren Eintritt oder Bestand der Betreuer keinen Einfluß hat, sind die Aufsichtsbedürftigen entweder fernzuhalten (Verbote), zu warnen oder es sind ihnen Hinweise ...

Stand: 15.05.2019

Dialog: 8042