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Dürfen 15jährige (vollzeitschulpflichtig) in einem Supermarkt zwei Stunden am Tag Regale einräumen oder leichte Tätigkeiten hinter Bedientheken ausüben?

. wie Einkäufe erledigen oder Auto waschen). Die Höchstarbeitszeit beträgt täglich zwei Stunden, in der Landwirtschaft drei Stunden an fünf Tagen der Woche. Näheres regelt die Kinderarbeitsschutzverordnung.Mit der Tätigkeit "Regale einräumen" dürfen vollzeitschulpflichtige Jugendliche nur in den Schulferien beschäftigt werden. Eine Beschäftigung vollzeitschulpflichtiger Jugendlicher während der Ferien ...

Stand: 30.09.2024

Dialog: 44023