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Wie sind die Begriffe "Aufsicht" und "Leitung" in Bezug auf die Elektrofachkraft auszulegen?

In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 3 ist hierzu folgendes nachzulesen:"Zu § 3 Abs. 1:Leitung und Aufsicht durch eine Elektrofachkraft sind alle Tätigkeiten, die erforderlich sind, damit Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln von Personen, die nicht die Kenntnisse und Erfahrungen einer Elektrofachkraft haben, sachgerecht und sicher durchgeführt werden können.Die Forderu ...

Stand: 11.07.2023

Dialog: 42824