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Müssen Brandschutzhelfer schriftlich bestellt werden?

der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Für die Benennung (als Brandschutzhelfer) wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit werden aber auch Brandschutzhelfer in der Regel schriftlich benannt. ...

Stand: 23.10.2019

Dialog: 42876