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Gibt es eine Verpflichtung, regelmäßige Messungen hinsichtlich der Raumluftqualität in einer Büro-/Verwaltungsimmobilie vorzunehmen?

Personenbelegung durchzuführen, z. B. über den Zeitraum der arbeitstäglichen Nutzung. Bewertet wird der Momentanwert. Vor der Messung muss der Raum arbeitsüblich gelüftet werden. Bei Räumen bis zu 50 m² Grundfläche ist in der Regel eine Messstelle in ca. 1,50 m Höhe und in einem Abstand von 1 bis 2 m von den Wänden ausreichend. In größeren Räumen sind ggf. mehrere Messstellen einzurichten. Die Messstelle ...

Stand: 08.04.2021

Dialog: 43044