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Wie lang darf ein Fluchtweg sein?

einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Verbindung mit § 3 ArbStättV die Gefährdungen für die Beschäftigten, u. a. auch die Fluchtwege, zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen festzulegen. Das Ergebnis ist schriftlich festzuhalten. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber sich von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt unterstützen ...

Stand: 06.03.2023

Dialog: 26321