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Ist es korrekt, dass die Beleuchtungsstärke in Flucht- und Rettungswegen grundsätzlich immer 1 Lux betragen muss, unabhängig davon, ob eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist oder nicht?

Die maßgeblichen arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen an die Beleuchtung finden Sie im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter den Nummern 2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" und 3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung".Diese Anforderungen werden in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ehemals Arbeitsstätten-Richtlinien; kurz ASR) ASR A2.3 und ASR A3.4 konkretisiert ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 44020