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Ist es korrekt, dass die Beleuchtungsstärke in Flucht- und Rettungswegen grundsätzlich immer 1 Lux betragen muss, unabhängig davon, ob eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden ist oder nicht?

zu messen. Bei älteren Bestandsanlagen oder Arbeitsstätten, in denen sich regelmäßig eine größere Anzahl ortsunkundiger Personen aufhält, gelten ggf. abweichende Anforderungen. Diese Anforderungen können Sie, wie oben beschrieben, der ASR A2.3 Abschnitt 9.1 entnehmen. Die Sicherheitsbeleuchtung für Fluchtwege muss für die Dauer, die für das gefahrlose Verlassen der Arbeitsstätte ins Freie erforderlich ...

Stand: 25.10.2024

Dialog: 44020