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Handelt es sich bei der in der ASR A 4.3 genannten Anzahl an Beschäftigten, ab der ein Erste-Hilfe-Raum eingerichtet werden muss, um die anwesenden Beschäftigten?

Aufwand für diese Einrichtung auch, wenn diese nicht immer voll genutzt werden kann.Erfordern die Art des Betriebes und sein Unfallgeschehen nach Art, Schwere und Zahl der Unfälle einen gesonderten Raum für die Erste Hilfe, muss schon bei mehr als 100 im Betrieb beschäftigten Versicherten ein Erste-Hilfe-Raum vorgehalten werden. Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat anhand der in der Vergangenheit ...

Stand: 13.10.2018

Dialog: 42484