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Handelt es sich bei der in der ASR A 4.3 genannten Anzahl an Beschäftigten, ab der ein Erste-Hilfe-Raum eingerichtet werden muss, um die anwesenden Beschäftigten?

zur Verfügung zu stellen.(2) Erste-Hilfe-Räume müssen an ihren Zugängen als solche gekennzeichnet und für Personen mit Rettungstransportmitteln leicht zugänglich sein.(3) Sie sind mit den erforderlichen Mitteln und Einrichtungen zur Ersten Hilfe auszustatten. An einer deutlich gekennzeichneten Stelle müssen Anschrift und Telefonnummer der örtlichen Rettungsdienste angegeben sein.(4) Darüber hinaus ...

Stand: 13.10.2018

Dialog: 42484