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Handelt es sich bei der in der ASR A 4.3 genannten Anzahl an Beschäftigten, ab der ein Erste-Hilfe-Raum eingerichtet werden muss, um die anwesenden Beschäftigten?

Die grundlegenden Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist folgendes nachzulesen:"(1) Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Bereiche sind entsprechend der Art der Gefährdungen in der Arbeitsstätte oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der auszuübenden Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe zu ...

Stand: 13.10.2018

Dialog: 42484