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Gibt es für die Bestuhlung von Pausenräumen rechtliche Anforderungen?

mindestens 1,00 m² einschließlich Sitzgelegenheit und Tisch vorhanden sein. Flächen für weitere Einrichtungsgegenstände, Zugänge und Verkehrswege sind hinzuzurechnen (siehe ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“). Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00 m² betragen. Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen der ASR A1.2 „Raumabmessungen und Bewegungsflächen ...

Stand: 07.06.2018

Dialog: 28547