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Müssen wir in einem mehrstöckigen offenen Innenraum Maßnahmen vorsehen, dass keine Gegenstände aus oberen Etagen auf die ebenerdige Verkehrsfläche fallen können?

grenzen, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte in die Gefahrenbereiche gelangen.(3) Die Arbeitsplätze und Verkehrswege nach den Absätzen 1 und 2 müssen gegen unbefugtes Betreten gesichert und gut sichtbar als Gefahrenbereiche gekennzeichnet sein. Zum Schutz derjenigen, die diese Bereiche betreten müssen, sind geeignete Maßnahmen zu treffen."Konkretisiert ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 42591