Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen wir in einem mehrstöckigen offenen Innenraum Maßnahmen vorsehen, dass keine Gegenstände aus oberen Etagen auf die ebenerdige Verkehrsfläche fallen können?

Grundsätzlich ist hier die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang anzuwenden. Unter der Nummer 2.1 des Anhangs ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsplätze und Verkehrswege, bei denen eine Absturzgefahr für Beschäftigte oder die Gefahr des Herabfallens von Gegenständen besteht, müssen mit Schutzvorrichtungen versehen sein, die verhindern, dass Beschäftigte abstürzen oder durch herab ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 42591