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Müssen wir in einem mehrstöckigen offenen Innenraum Maßnahmen vorsehen, dass keine Gegenstände aus oberen Etagen auf die ebenerdige Verkehrsfläche fallen können?

sind in der Benutzung der PSA zu unterweisen."Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich die entsprechenden Maßnahmen zum Schutz vor herabfallenden Gegenständen zu treffen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen. Ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung könnte die Umsetzung der von Ihnen genannten ...

Stand: 13.02.2019

Dialog: 42591