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Kann ein Mitarbeiter auf eigenen Wunsch auch ein Einzelbüro beziehen, das kleiner als 8qm ist?

, die Arbeitsstätten entsprechend den Arbeitsstättenregeln, in denen der Arbeitsplatzbegriff noch eingeschränkt verwendet wird, eingerichtet haben und entsprechend noch betreiben."Dies bedeutet, dass seit Dezember 2016 der zeitliche Rahmen wegfällt und die Regelungen der ArbStättV auf jeden Arbeitsplatz, der nicht unter die Übergangsvorschriften fällt, unabhängig der zeitlichen Nutzung, anzuwenden ...

Stand: 03.12.2019

Dialog: 42947