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Fallen unsere Arbeitszeiten unter den Begriff Schichtarbeit oder handelt es sich nur um versetzte Arbeitszeit?

, Verbände, etc.) wenden. Im Arbeitszeitgesetz ist der Begriff `Schichtarbeit` im Gegensatz zur Nachtarbeit nicht definiert (siehe § 2 ArbZG). Der Kommentar zum Arbeitszeitgesetz Zmarzlik/Anzinger, RdNr. 13 zu § 6, bietet folgende Erläuterung: Schichtarbeit liegt vor, wenn sich die Arbeitsleistungen mehrerer Arbeitnehmer an einem Arbeitsplatz derart ablösen, dass der Arbeitsplatz nicht nur während ...

Stand: 11.01.2019

Dialog: 2430