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Zulässige Verlängerung der Arbeitszeit und Mitbestimmung

und/oder die Ruhepause unterschritten werden?“: Nein, Verstöße gegen die durch das Arbeitszeitgesetz vorgesehenen Arbeits- und Ruhezeiten sind auch bei Zustimmung des Arbeitnehmers grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen von den Vorschriften über die tägliche Höchstarbeitszeit, die Ruhepausen und Ruhezeiten der §§ 3-5 ArbZG sind nur aufgrund von Ausnahmegenehmigungen nach § 15 ArbZG, in außergewöhnlichen Fällen ...

Stand: 09.01.2024

Dialog: 1349