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Wie sind Patiententransporte im Rahmen von Auslandsrückholdiensten arbeitszeitrechtlich zu bewerten?

(vgl. Schliemann, Kommentar zum Arbeitszeitgesetz mit Nebengesetzen“, 1. Auflage 2009, RdNr. 42 zu § 2). Im vorliegenden Fall ist die Einordnung nicht so eindeutig wie bei den v. g. Beispielen. Eine Leerfahrt (zur Abholung eines Patienten) dürfte nur für den jeweiligen Fahrer des KTW bzw. RTW als Arbeitszeit zu werten sein, während der Beifahrer keine Arbeitsleistung erbringen muss und daher für ihn ...

Stand: 20.06.2012

Dialog: 10636