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Welche Obergrenzen für Lärm sind für Tätigkeiten in Großraumbüros im öffentlichen Dienst mit Publikumsverkehr anzuwenden?

erfassen; Texte verarbeiten; Sachbearbeitung im Büro; psychomotorisch geprägte (feinmotorische) Tätigkeiten (Auge-Hand-Koordination); Arbeiten in Betriebsbüros und Laboratorien; Bedienen von Beobachtungs-, Steuerungs- und Überwachungsanlagen in geschlossenen Messwarten und Prozessleitwarten; Verkaufen, Bedienen von Kunden; Tätigkeiten mit Publikumsverkehr.)Tätigkeitskategorie III – geringere ...

Stand: 08.08.2024

Dialog: 42611