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Gibt es für den Schallpegel in Betriebskantinen einen gesetzlichen Wert oder gelten hier nur die raumakustischen Anforderungen einer Norm?

Nach der Nummer 4.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt für Pausen- und Bereitschaftsräume folgendes:"(1) Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, ist den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsr ...

Stand: 27.03.2018

Dialog: 42237