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Muss eine Augennotfallstation so gekennzeichnet werden wie eine Augennotdusche?

Eine Augennotfallstation zum Spülen der Augen mit einer speziellen Augenspülung fällt ebenso wie eine Augennotdusche unter den Oberbegriff Augenspüleinrichtung und ist somit als solche zu kennzeichnen. Das Rettungszeichen E011 "Augenspüleinrichtung" finden Sie im Anhang 1 der ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung". Der Standort der Augennotfallstation ist im Rahmen ...

Stand: 18.12.2020

Dialog: 42616