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Kann man bei Einhaltung der in der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" unter 3.3.3 genannnten "laborüblichen Bedingungen" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von einer geringen Gefährdung nach § 6 (13) GefStoffV ausgehen?

Die Antwort lautet NEIN.Denn die Stoffmenge allein ist nicht ausschlaggebend.In §6 (13) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) heißt es:"Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für bestimmte Tätigkeiten auf Grund1.der gefährlichen Eigenschaften des Gefahrstoffs,2.einer geringen verwendeten Stoffmenge,3.einer nach Höhe und Dauer niedrigen Exposition und4.der Arbeitsbedingungeninsgesamt eine nur gerin ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 27180