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Kann man bei Einhaltung der in der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" unter 3.3.3 genannnten "laborüblichen Bedingungen" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von einer geringen Gefährdung nach § 6 (13) GefStoffV ausgehen?

sind:1. Verwendung von Gefahrstoffen, die für den privaten Endverbraucher im Einzelhandel in Selbstbedienung erhältlich sind („Haushaltsprodukte“), unter haushaltsüblichen Bedingungen (geringe Menge und kurze Expositionsdauer), wie z.B.- Ausbesserung kleiner Lackschäden mit Lackstiften,- Klebearbeiten mit haushaltsüblichen Mengen von Klebstoffen,- Einlegen von Spülmaschinentabs,2. Verwendung geringer ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 27180