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Muss ein Stoff, der in einem SDB unter 2.2 als "Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]" eingestuft ist, bei vorhandenen AGW als Gefahrstoff behandelt und in das Gefahrstoffverzeichnis mit aufgenommen werden?

Ja, die Stoffe sind im Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmen.Die Definition für den Begriff „Gefahrstoffe" findet sich in § 2 „Begriffsbestimmungen" Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):„(1) Gefahrstoffe im Sinne dieser Verordnung sind 1. gefährliche Stoffe und Gemische nach § 3,1a. Stoffe oder Gemische, die über die Gefahrenklasse gewässergefährdend nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des E ...

Stand: 20.08.2025

Dialog: 44173