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Besteht neben einer eventuellen Schulungspflicht bei Diisocyanaten für den Arbeitgeber auch die Pflicht des Eintrages in die ZED/ODIN?

eine Gefährdung der Gesundheit oder der Sicherheit der Beschäftigten ergibt; in dem Verzeichnis ist auch die Höhe und die Dauer der Exposition anzugeben, der die Beschäftigten ausgesetzt waren.Der Arbeitgeber kann mit Einwilligung des betroffenen Beschäftigten die Aufbewahrungs- einschließlich der Aushändigungspflicht auf den zuständigen gesetzlichen Unfallversicherungsträger (ZED) übertragen. Dafür übergibt ...

Stand: 25.09.2023

Dialog: 43823