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Besteht neben einer eventuellen Schulungspflicht bei Diisocyanaten für den Arbeitgeber auch die Pflicht des Eintrages in die ZED/ODIN?

der Arbeitgeber dem Unfallversicherungsträger die erforderlichen Unterlagen in einer für die elektronische Datenverarbeitung geeigneten Form. Der Unfallversicherungsträger händigt der betroffenen Person auf Anforderung einen Auszug des Verzeichnisses mit den sie betreffenden Angaben aus.Weitere Konkretisierungen hierzu finden Sie in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), z. B. TRGS 410 ...

Stand: 25.09.2023

Dialog: 43823