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Wie verhält es sich, wenn unsere Monteure auf fremdem Grund den dort vorhandenen Stapler benutzen müssen? Die Monteure haben einen Staplerschein und wurden unterwiesen.

: "Grundsätzlich ist der Arbeitgeber, der seinen Beschäftigten ein Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, für die Erfüllung der Anforderungen der BetrSichV verantwortlich, unabhängig davon, ob er das Arbeitsmittel nur gemietet, geleast oder geliehen hat. Er muss sich vergewissern, dass das Arbeitsmittel vor allem den arbeitsschutz- und sicherheitstechnischen Anforderungen entspricht. Diese Anforderungen ...

Stand: 29.11.2018

Dialog: 42435