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Wie verhält es sich, wenn unsere Monteure auf fremdem Grund den dort vorhandenen Stapler benutzen müssen? Die Monteure haben einen Staplerschein und wurden unterwiesen.

der zur Verfügungstellung eines Produkts durch Vermietung entspricht die wiederholte Vermietung des Produkts nicht einem neuen Inverkehrbringen. Zur Verwendung eines gebrauchten Produktes durch den Arbeitgeber siehe LL A 5.1 Fall 2."Grundsätzlich ist somit die Nutzung der fremden Stapler zulässig. Eine schriftliche Beauftragung Ihrer Monteure ist aber erforderlich. Die genauen Modalitäten zur Nutzung der fremden Stapler ...

Stand: 29.11.2018

Dialog: 42435