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Unter welchen Voraussetzungen dürfen die Gefahrzettel auf den Versandstücken verkleinert werden?

deutlich sichtbar bleiben. Die Linie innerhalb des Rands muss in einem Abstand von 5 mm zum Rand des Gefahrzettels verbleiben. Die Mindestbreite der Linie innerhalb des Rands muss weiterhin 2 mm betragen."Für Flaschen müssen die Abmessungen den Vorschriften des Absatzes 5.2.2.2.1.2 entsprechen."Im Absatz 5.2.2.2.1.2 finden sich noch folgende Regelungen:"5.2.2.2.1.2 Flaschen für Gase der Klasse 2 dürfen ...

Stand: 29.12.2017

Dialog: 640