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Ist es erlaubt, beim Versenden von Gefahrgut in begrenzten Mengen, zusätzlich einen Gefahrzettel auf dem Versandstück anzubringen?

In den Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) ist hierzu unter 3-14 folgendes nachzulesen:"Sofern Versandstücke zusätzlich zu dem in Abschnitt 3.4.7 oder 3.4.8 geforderten Kennzeichen mit den jeweils zutreffenden Gefahrzetteln oder auch anderen zutreffenden gefahrgutbezogenen Aufschriften (z. B. aus Kapitel 3.3 Sondervorschrift 625) versehen sind, besteht kein öffentliches Interesse ...

Stand: 16.04.2021

Dialog: 43304