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Wie ist die Rechtslage, wenn Maschinen aus dem Firmenbestand an Mitarbeiter verschenkt oder verkauft werden?

Unter Bereitstellung auf dem Markt ist jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produktes zu verstehen.Auch beim Verschenken oder Verkaufen von Maschinen an Mitarbeiter handelt es sich somit um ein Bereitstellen am Markt.An unterschiedlichen Beispielen wird dieses Thema auch in den LASI-Leitlinien zum Produktsicherheitsgesetz (LV 46) umfassend dargestellt. ...

Stand: 27.02.2018

Dialog: 23230