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Muss eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden?

In der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" wird unter der Nummer 10.3 zu Prüfungen Folgendes ausgeführt:"10.3.1 Die Benutzer und Benutzerinnen haben PSA gegen Absturz vor jeder Benutzung durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren zu prüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese dem Verantwortlichen ...

Stand: 11.06.2025

Dialog: 43520