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Was sind die Unterschiede zwischen befähigten Personen, Sachkundigen, Sachverständigen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)?

gestellt, z.B. für Explosionsgefährdungen im Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3 BetrSichV oder für Druckanlagen im Anhang 2 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV.Konkretisiert werden die Anforderungen an die befähigte Person in der TRBS 1203 "Befähigte Personen".Sachverständige:In der Betriebssicherheitsverordnung werden für bestimmte Bereiche Anforderungen an Prüfsachverständige beschrieben, beispielsweise für Krane ...

Stand: 08.08.2022

Dialog: 26096