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Muss man für Betriebsmittel aus dem Bürobereich, wie z.B. Kopierer oder Drucker, eine Betriebsanweisung erstellen?

, die einer Betriebsanweisung entsprechen. Die Betriebsanweisung ist bei sicherheitsrelevanten Änderungen der Arbeitsbedingungen zu aktualisieren und bei der regelmäßig wiederkehrenden Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes in Bezug zu nehmen."Eine Betriebsanweisung gibt Hinweise auf die Gefährdungen bei der Nutzung von Arbeitsmitteln, d.h. sie informiert wie Beschäftigte mit den Arbeitsmitteln umgehen sollten ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 4512