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Muss man für Betriebsmittel aus dem Bürobereich, wie z.B. Kopierer oder Drucker, eine Betriebsanweisung erstellen?

. Auf die Erstellung von Betriebsanweisungen kann nur dann verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung emittelt hat, dass bei Tätigkeiten mit dem Arbeitsmittel nicht mit nennenswerten Gefährdungen zu rechnen ist.Auf die der DGUV-Praxishilfe - "Sichere Laserdrucker und Kopierer" weisen wir hin.Hilfestellung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen bietet die DGUV-Information 211-010 ...

Stand: 28.10.2024

Dialog: 4512