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Fallen auch elektrische Energieanlagen (Niederspannungsanlagen, Unterverteilungen und Elektroinstallationen) unter § 2 der Betriebssicherheitsverordnung?

:"Anlagen, die der Versorgung der Arbeitsstätte mit Energie dienen, müssen so ausgewählt, installiert und betrieben werden, dass die Beschäftigten vor dem direkten oder indirekten Berühren spannungsführender Teile geschützt sind und dass von den Anlagen keine Brand- oder Explosionsgefahren ausgehen. Bei der Konzeption und der Ausführung sowie der Wahl des Materials und der Schutzvorrichtungen sind Art ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 42256