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Muss der Arbeitgeber Abdeckmaterial, wie z. B. Pflaster, zur Verfügung stellen, wenn vor dem Betreten der Rein- oder Produktionsräume ein Abdecken kleiner Verletzungen gefordert ist?

wird, wo sie im Notfall benötigt werden. Dies kann bedeuten dass Antidote an mehreren Stellen vorgehalten werden müssen.Weitere Mittel zur Ersten HilfeNeben dem Erste-Hilfe-Material können aufgrund der Entscheidung des Betriebsarztes weitere Mittel zur Ersten Hilfe notwendig sein. Bei betriebsspezifischen Gefahren, z.B. im Hinblick auf das Einwirken von Gefahrstoffen, können auf die Entscheidung des Betriebsarztes hin ...

Stand: 19.12.2023

Dialog: 43853