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Muss der Arbeitgeber Abdeckmaterial, wie z. B. Pflaster, zur Verfügung stellen, wenn vor dem Betreten der Rein- oder Produktionsräume ein Abdecken kleiner Verletzungen gefordert ist?

nicht zusammen mit dem „normalen“ Erste-Hilfe-Material aufbewahrt werden dürfen. Die Aufbewahrung muss gesondert erfolgen und der Zugriff auf die Antidote muss auf die Personen beschränkt sein, die damit im Notfall umgehen müssen und dürfen (z.B. durch den Betriebsarzt dafür qualifizierte Ersthelfer). Antidote stehen im Notfall dann sofort zur Verfügung, wenn der Ort der Aufbewahrung nahe der Stelle gewählt ...

Stand: 19.12.2023

Dialog: 43853